Erlaubnis zur Untervermietung Muster kostenlos: Rechtliche Grundlagen & Vorlage zum Download

Kostenloses Muster für die Erlaubnis zur Untervermietung nach § 553 BGB. Erfahren Sie alles zu Inhalt, Voraussetzungen und richtiger Verwendung.

Von der StarterLegal-Redaktion Aktualisiert 30. August 2026 9 Min. Lesezeit
Erlaubnis zur Untervermietung Muster kostenlos: Rechtliche Grundlagen & Vorlage zum Download

Sie suchen eine Erlaubnis zur Untervermietung Muster kostenlos – eine Vorlage, mit der Sie die Zustimmung des Vermieters rechtssicher einholen. Diese Seite erklärt die wichtigsten Regeln, liefert ein sofort nutzbares Muster und zeigt, wie Sie typische Fehler vermeiden.

Was ist eine Erlaubnis zur Untervermietung?

Die Erlaubnis zur Untervermietung ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters, mit der der Hauptmieter Wohnraum oder Teile davon einem Dritten überlassen darf. Rechtlich handelt es sich um eine einseitige Genehmigung; ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Untermieter entsteht nicht.

Die rechtliche Funktion

Erforderlich wird die Erlaubnis nach § 553 BGB, sobald beim Mieter nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung entsteht. Ohne diese Genehmigung liegt eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung vor, die den Vermieter zur Abmahnung oder sogar zur fristlosen Kündigung des Hauptmietverhältnisses berechtigen kann.

Warum die schriftliche Form so wichtig ist

Grundsätzlich ist die Erlaubnis formlos möglich. In der Praxis wird sie aber fast immer schriftlich erteilt, denn nur das unterschriebene Dokument schafft Rechtssicherheit und schützt beide Seiten im Streitfall. Eine mündliche Zusage ist schwer zu beweisen und kann daher fatale Folgen haben.

Vergleich: Erlaubnis zur Untervermietung und verwandte Dokumente

In der Praxis werden Erlaubnis, Untermietvertrag und Untermietzuschlag häufig durcheinandergebracht. Die folgende Tabelle zeigt, wer wann welche Rolle spielt.

Dokument Formvorschrift Typischer Einsatzfall Beteiligte Rechtliche Grundlage Risiken bei Fehlen
Erlaubnis zur Untervermietung Empfohlen schriftlich (§ 553 BGB) Hauptmieter möchte Teile oder die ganze Wohnung untervermieten und holt die Zustimmung ein Vermieter und Hauptmieter (Untermieter wird benannt) § 553 BGB Unerlaubte Untervermietung, fristlose Kündigung des Hauptmietvertrags
Untermietvertrag Schriftform empfohlen Regelung der Rechte und Pflichten zwischen Hauptmieter und Untermieter Hauptmieter und Untermieter §§ 535 ff. BGB (analog) Unklare Zahlungspflichten, fehlende Nutzungsregeln
Untermietzuschlag-Vereinbarung Meist in Erlaubnis integriert Vermieter verlangt einen angemessenen Zuschlag zur Miete Vermieter und Hauptmieter § 553 Abs. 2 BGB Streit über die Höhe, Verzögerung der Erlaubnis
Kündigung des Untermietverhältnisses Schriftlich, gesetzliche Fristen Hauptmieter oder Untermieter beenden das Untermietverhältnis Hauptmieter und Untermieter § 573c BGB (analog) Fortbestand des Verhältnisses, Räumungsprozess

Entscheidungshilfe: Wann brauchen Sie welches Dokument?

Situation Benötigtes Dokument Priorität
Nur ein Zimmer untervermieten, Vermieterzustimmung fehlt Erlaubnis zur Untervermietung Zuerst Erlaubnis einholen
Die gesamte Wohnung dauerhaft überlassen Erlaubnis + Untermietvertrag Erlaubnis zuerst, dann Vertrag
Bedingungen zwischen Hauptmieter und Untermieter regeln Untermietvertrag Unabhängig
Bestehendes Untermietverhältnis beenden Kündigungserklärung Sofort

Liegt die Erlaubnis noch nicht vor, sollte immer zuerst die Zustimmung eingeholt werden. Erst danach wird der Untermietvertrag geschlossen – alles andere gefährdet den Hauptmietvertrag.

Wann muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden?

Die Erlaubnis muss vor der Aufnahme des Untermieters und vor der Unterzeichnung eines Untermietvertrags vorliegen. Eine nachträgliche Genehmigung ist zwar möglich, aber der Mieter trägt das volle Risiko.

Typische Situationen, in denen Sie die Zustimmung anfragen sollten:

  • Zeitlich begrenzte Abwesenheit: Sie sind mehrere Monate beruflich oder privat weg und möchten die Wohnung nicht leer stehen lassen.
  • Finanzielle Entlastung: Ein Zimmer wird an einen Mitbewohner untervermietet, um die Mietkosten zu senken.
  • Vollständige Überlassung: Die gesamte Wohnung wird – etwa während eines Auslandssemesters – einem Dritten überlassen.
  • Teilgewerbliche Nutzung: Der Untermieter nutzt einen Raum auch für berufliche Zwecke. Dann muss der Mietvertrag auf entsprechende Verbote geprüft werden.

Praxisbeispiel: Ein Hauptmieter geht für ein Jahr nach Lissabon. Er beantragt die Erlaubnis rechtzeitig, nennt Name und Zeitraum des Untermieters und erhält die schriftliche Zustimmung noch vor der Abreise. So bleibt sein Mietverhältnis geschützt und die Kosten sind gedeckt.

Falls Sie unsicher sind: Beantragen Sie die Erlaubnis frühzeitig mit allen wesentlichen Angaben. So vermeiden Sie Zeitdruck und geben dem Vermieter die Chance, die Person des Untermieters zu prüfen.

Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen

Der Anspruch auf Erlaubnis stützt sich auf § 553 BGB. Die Norm knüpft die Zustimmung an bestimmte Bedingungen.

§ 553 BGB (Auszug): „Der Mieter kann vom Vermieter die Erlaubnis verlangen, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, wenn für ihn nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse hieran entsteht. […] Die Erlaubnis darf nur verweigert werden, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.“
Das bedeutet konkret: Sie brauchen einen nachvollziehbaren Grund, der erst nach Vertragsabschluss entstanden ist. Der Vermieter darf die Zustimmung nur in engen Ausnahmefällen verweigern – ein pauschales Verbot ist unzulässig.

Berechtigtes Interesse – was zählt?

Der Begriff wird von den Gerichten weit ausgelegt. Berechtigt sind z. B. Arbeitsplatzwechsel, Trennung vom Partner, ein finanzieller Engpass oder ein vorübergehender Auslandsaufenthalt. Wichtig: Das Interesse darf nicht schon bei Mietvertragsschluss bestanden haben.

Benennung des Untermieters

Der Untermieter muss namentlich benannt und seine Anschrift mitgeteilt werden. Der Vermieter hat das Recht, die Person auf Zuverlässigkeit und Eignung zu prüfen, bevor er die Erlaubnis erteilt. Ein bloßes „irgendjemand“ reicht nicht.

Untermietzuschlag – wann und wie hoch?

Nach § 553 Abs. 2 BGB kann der Vermieter einen angemessenen Zuschlag zur Miete verlangen, wenn durch die Untervermietung der Wert der Mietsache steigt. Die Erhöhung muss sich am tatsächlichen Wertzuwachs orientieren, nicht an willkürlichen Beträgen. Eine schriftliche Fixierung des Zuschlags direkt in der Erlaubniserklärung beugt Streit vor.

Inhalt und Aufbau der Erlaubniserklärung

Die Vorlage orientiert sich an den gesetzlichen Mindestanforderungen und den praktischen Bedürfnissen beider Seiten.

Pflichtbestandteile

  • Vermieter und Hauptmieter: Namen, Anschriften, Bezugnahme auf den bestehenden Mietvertrag.
  • Räumlichkeiten: Präzise Beschreibung (z. B. „1 Zimmer im 2. OG, Fenster zur Straße“ oder „die gesamte Wohnung“).
  • Untermieter: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift.
  • Dauer: Befristung mit Anfangs- und Enddatum oder unbefristet mit Kündigungsregelung.
  • Nutzungsart: Wohnnutzung, ggf. teilgewerblich.

Optionale Angaben

  • Untermietzins: Transparenz kann Vertrauen schaffen, ist aber nicht verpflichtend.
  • Untermietzuschlag: Höhe und Fälligkeit, falls vereinbart.
  • Auflagen: z. B. Ruhezeiten, Tierhaltung, gewerbliche Nutzung.

Die Vorlage ist so gestaltet, dass Sie alle Felder einfach ausfüllen können. Ein kommentiertes Beispiel erläutert jeden Schritt.

Arten von Erlaubniserklärungen

Die Zustimmung kann unterschiedlich ausgestaltet sein. Die einzelfallbezogene Erlaubnis ist der Regelfall: Sie gilt nur für eine konkret benannte Person und erlischt bei einem Wechsel des Untermieters. Eine generelle Erlaubnis, die auch wechselnde Untermieter erfasst, setzt ein hohes Vertrauen voraus und ist selten. Die Erlaubnis kann befristet (z. B. auf ein Jahr) oder unbefristet erteilt werden.

Eine mündliche Zustimmung ist rechtlich möglich, aber wegen der Beweisnot im Streitfall nicht zu empfehlen. Die schriftliche Form ist die sicherste Variante und wird in der Praxis fast ausschließlich gewählt. Eine notarielle Beglaubigung ist nur in Ausnahmefällen nötig, etwa wenn der Hauptmietvertrag selbst notariell beurkundet wurde.

Muster kostenlos nutzen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Nachfolgend die Erlaubnis zur Untervermietung Muster kostenlos ausfüllen – so gehen Sie vor:

Bevor Sie starten, legen Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Ihren aktuellen Mietvertrag (genaue Bezeichnung der Wohnung)
  • Vollständige Daten des Untermieters (Name, Geburtsdatum, Adresse)
  • Gewünschten Zeitraum der Untervermietung
  1. Laden Sie die Vorlage als PDF- oder Word-Dokument herunter.
  2. Tragen Sie die Daten von Vermieter und Hauptmieter ein.
  3. Beschreiben Sie die unterzuvermietenden Räume präzise – am besten wie im Mietvertrag.
  4. Fügen Sie Name, Geburtsdatum und Anschrift des Untermieters sowie den genauen Zeitraum (von … bis …) ein.
  5. Falls ein Untermietzuschlag vereinbart wurde, ergänzen Sie Höhe und Fälligkeit.
  6. Legen Sie das ausgefüllte Dokument dem Vermieter zur Unterschrift vor. Eine Kopie bleibt bei Ihnen.

Wichtig: Die Erlaubnis immer vor Abschluss des Untermietvertrags einholen – das schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Das bereitgestellte Muster enthält zudem ein kommentiertes Ausfüllbeispiel.

Häufige Fehler und Risiken

Fehler bei der Einholung oder Formulierung der Erlaubnis können den Hauptmietvertrag gefährden. Die folgenden Punkte zeigen typische Fallstricke und wie Sie sie vermeiden:

  • Nur mündliche Zusage: Ohne schriftliche Fixierung ist die Zustimmung im Konfliktfall nicht beweisbar. Lassen Sie deshalb immer Datum und Unterschrift auf dem Dokument anbringen.
  • Unvollständige Angaben zum Untermieter: Fehlen Name oder Anschrift, kann der Vermieter später die Transparenz bemängeln. Alle Personendaten sind unverzichtbar.
  • Untervermietung ohne vorherige Erlaubnis: Dies ist eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung, die zur fristlosen Kündigung und zu Schadensersatzforderungen führen kann. Holen Sie die Genehmigung immer zuerst ein.
  • Überbelegung: Vermietet der Hauptmieter an zu viele Personen, kann der Vermieter die Erlaubnis widerrufen. Klären Sie vorab die zulässige Belegungszahl.
  • Keine Regelung zum Untermietzuschlag: Ohne schriftliche Fixierung kommt es schnell zu Streit über die angemessene Höhe – im Extremfall kann der Vermieter die Erlaubnis später infrage stellen. Nehmen Sie einen kurzen Passus dazu in die Erlaubniserklärung auf.
  • Verwechslung von Erlaubnis und Untermietvertrag: Wer die beiden Dokumente gleichsetzt, riskiert, dass eine Partei sich auf den falschen Regelungsgehalt verlässt. Die Erlaubnis schützt das Hauptmietverhältnis, der Vertrag regelt die Innenbeziehung zum Untermieter.

Weitere relevante Dokumente

Im Zusammenhang mit einer Untervermietung können diese Dokumente ebenfalls nötig werden:

  • Untermietvertrag: Regelt Mietzins, Nebenkosten, Kündigungsfristen und Nutzungsbedingungen zwischen Hauptmieter und Untermieter.
  • Mietvertrag (Hauptmiete): Der ursprüngliche Vertrag – prüfen Sie, ob er besondere Klauseln zur Untervermietung enthält.
  • Kündigung des Untermietverhältnisses: Formgerechte Beendigung unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
  • Wohnungsgeberbestätigung: Benötigt der Untermieter für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
  • Abnahmeerklärung: Dokumentiert bei Auszug des Untermieters den Zustand der Räume und eventuelle Mängel.

FAQ

Wie formuliert man eine Erlaubnis zur Untervermietung?

Eine formlose schriftliche Erklärung genügt, solange sie die Person des Untermieters, die genauen Räume, die Dauer und die Unterschrift des Vermieters enthält. Ein Beispielsatz: „Ich erteile die Erlaubnis zur Untervermietung von zwei Zimmern an [Name] für den Zeitraum vom … bis …“. Alle erforderlichen Daten müssen vollständig sein.

Ist die Untervermietung genehmigungspflichtig?

Ja, grundsätzlich immer dann, wenn Teile der Wohnung oder der gesamte Wohnraum an einen Dritten überlassen werden und kein vertraglicher Verzicht besteht. § 553 BGB verlangt die Erlaubnis, sobald ein berechtigtes Interesse vorliegt – auch bei einem einzelnen Zimmer.

Kann man ohne Zustimmung des Vermieters untervermieten?

Nein, das ist in der Regel unzulässig und stellt eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung dar. Selbst ein nachvollziehbarer Grund berechtigt nicht dazu. Nur wenn der Mietvertrag ausdrücklich auf die Erlaubnis verzichtet, ist eine Untervermietung ohne Zustimmung möglich.

Welche Folgen hat eine Untervermietung ohne Erlaubnis?

Der Vermieter kann den Hauptmieter abmahnen und in schweren Fällen das Mietverhältnis fristlos kündigen. Zudem sind Schadensersatzansprüche möglich. Eine nachträgliche Genehmigung ist nicht einklagbar, so dass der Mieter das volle Risiko trägt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Erlaubnis und einem Untermietvertrag?

Die Erlaubnis ist die einseitige Zustimmung des Vermieters gegenüber dem Hauptmieter, während der Untermietvertrag das Schuldverhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter regelt. Beide Dokumente sind unabhängig voneinander: Ohne Erlaubnis bleibt der Untermietvertrag schwebend unwirksam.

Wann darf der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung verweigern?

Der Vermieter darf die Erlaubnis verweigern, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt (z. B. Unzuverlässigkeit), die Wohnung überbelegt würde oder ihm die Untervermietung aus anderen Gründen nicht zugemutet werden kann. Ein pauschales Verweigerungsrecht besteht nicht.

Benötigt man eine schriftliche Erlaubnis zur Untervermietung?

Nein, eine gesetzliche Schriftform ist nicht vorgeschrieben. Aus Beweisgründen wird die schriftliche Erlaubnis jedoch dringend empfohlen. Nur das unterschriebene Papier schützt im Streitfall vor Nachteilen.

Kann der Vermieter bei Untervermietung die Miete erhöhen?

Ja, unter den Voraussetzungen des § 553 Abs. 2 BGB kann er einen angemessenen Untermietzuschlag verlangen. Die Erhöhung muss sich am Wertzuwachs der Wohnung orientieren und ist keine klassische Mieterhöhung, sondern ein Zuschlag für die gesteigerte Nutzungsintensität.

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Gesetze unterscheiden sich je nach Ort und ändern sich — lassen Sie sich für Ihre Situation von einer zugelassenen Fachperson beraten.

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