Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernmitnahme: Muster, Fristen & Anleitung (2026)

Alles über die Kündigung eines Handyvertrags mit Rufnummernmitnahme: Pflichtangaben, Fristen, Formulierungen und Muster. Mit Vorlage zum Download.

Von der StarterLegal-Redaktion Aktualisiert 30. August 2026 10 Min. Lesezeit
Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernmitnahme: Muster, Fristen & Anleitung (2026)

Jedes Jahr wechseln Millionen Deutsche ihren Mobilfunkanbieter – und möchten dabei ihre vertraute Rufnummer behalten. Die Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernmitnahme erfordert jedoch mehr als nur ein einfaches Schreiben. Sie verknüpft eine ordentliche Vertragskündigung mit einem Portierungsauftrag nach dem Telekommunikationsgesetz. Wer beide Vorgänge sauber trennt und rechtzeitig anstößt, vermeidet Kostenfallen und den Verlust der Nummer. Dieser Artikel führt durch alle nötigen Schritte, liefert geprüfte Mustertexte und erklärt die rechtlichen Grundlagen.

Was bedeutet die Kündigung mit Rufnummernmitnahme?

Eine Kündigung mit Rufnummernmitnahme ist kein einzelner Akt, sondern zwei rechtliche Erklärungen in einem Schreiben: die Beendigung des Mobilfunkvertrags beim alten Anbieter und die Weisung, die Rufnummer zum neuen Anbieter zu übertragen. Nur so bleibt Ihre Nummer erhalten.

Stellen Sie sich vor: Sie haben einen günstigeren Tarif beim Wettbewerber abgeschlossen und Ihre bisherige Nummer soll mitwandern. Ohne ausdrückliche Kündigung bei Ihrem alten Anbieter läuft der Vertrag weiter – selbst wenn die Nummer bereits im neuen Netz genutzt werden kann. Doppelte Kosten wären die Folge. Die Portierung allein beendet den Altvertrag nicht.

Entscheidungsregel: Möchten Sie Ihre Rufnummer behalten, muss das Kündigungsschreiben beides enthalten: eine klare Kündigungserklärung und den Auftrag zur Portierung. Wer auf Nummer sicher gehen will, trennt die beiden Vorgänge gedanklich und prüft, ob jeder Teil vollständig formuliert wurde.

Welche Pflichtangaben muss das Schreiben enthalten?

Damit Ihr Anbieter die Kündigung und die Portierung zügig bearbeiten kann, müssen diese Angaben lückenlos vorhanden sein:

  • Ihr vollständiger Name und Ihre aktuelle Meldeanschrift
  • Kundennummer und die zu portierende Rufnummer – für eine eindeutige Zuordnung
  • Die Erklärung, dass Sie ordentlich (fristgemäß) kündigen
  • Ein konkreter Kündigungstermin – etwa zum Ende der Mindestvertragslaufzeit
  • Der ausdrückliche Auftrag zur Rufnummernmitnahme (Portierung)
  • Name und vollständige Anschrift des neuen Anbieters

Eine gesetzliche Schriftform schreibt das Telekommunikationsgesetz nicht vor – es verlangt lediglich Textform. In der Praxis verlangen die meisten Anbieter jedoch ein unterschriebenes Dokument, um die Bearbeitung abzukürzen. Mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift sichern Sie zudem den Zugangsnachweis ab. Gleichen Sie sämtliche Angaben vor dem Versand sorgfältig mit Ihrer letzten Rechnung ab – ein einziger Zahlendreher kann die Bearbeitung um Wochen verzögern.

Schritt für Schritt: So geht die Kündigung mit Portierung

1. Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist prüfen

Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Mindestvertragslaufzeit und die geltende Kündigungsfrist. Üblich sind 24 Monate Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende. Notieren Sie das Datum, zu dem die Kündigung spätestens beim Anbieter sein muss, und planen Sie zwei Wochen Puffer ein. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit gilt seit dem 1. Dezember 2021 gemäß § 57 TKG eine monatliche Kündigungsfrist.

2. Neuen Vertrag mit Portierungsbeauftragung abschließen

Erst wenn Sie Ihre Wechselwünsche und den möglichen Kündigungstermin kennen, schließen Sie den neuen Vertrag ab. Der neue Anbieter muss bei der Bestellung ausdrücklich beauftragt werden, Ihre alte Nummer zu übernehmen – häufig geschieht dies per Opt-in im Bestellformular. Stimmen Sie den gewünschten Portierungstermin mit dem Ende des alten Vertrags ab, um eine Lücke in der Erreichbarkeit zu vermeiden.

3. Kündigungsschreiben an den alten Anbieter verfassen

Formulieren Sie ein Schreiben, das alle Pflichtangaben enthält, die Kündigung erklärt und den Portierungsauftrag benennt. Nutzen Sie die Musterformulierungen aus dem nächsten Abschnitt als Grundgerüst und passen Sie sie nach Ihren Vorstellungen an. Halten Sie den Tonfall verbindlich und eindeutig – besonders die Portierungsanweisung muss unmissverständlich sein.

4. Versand per Einwurf-Einschreiben

Für den Nachweis, dass Ihr Schreiben zugegangen ist, genügt ein Einwurf-Einschreiben. Der Postbote dokumentiert den Einwurf in den Briefkasten des Anbieters. Ein Rückschein ist nicht erforderlich und kann die Zustellung verzögern. Heben Sie den Einlieferungsbeleg und die Sendungsnummer unbedingt auf. Eine Kündigung per E-Mail ist nur dann wirksam, wenn der Anbieter diesen Weg in seinen AGB ausdrücklich gestattet.

5. Bestätigung abwarten und Übergangstermin überwachen

Fordern Sie im Schreiben eine schriftliche Bestätigung über den Kündigungstermin und den voraussichtlichen Portierungstag an. So haben Sie einen Beleg für Ihre Unterlagen. Sollte der alte Vertrag vor dem technischen Portierungstag enden, kann Ihre Rufnummer verloren gehen – halten Sie daher beim neuen und alten Anbieter Rücksprache, falls die Termine zu weit auseinanderliegen.

Checkliste vor dem Versand:

Checkpunkt Erledigt? Worauf Sie achten sollten
Kündigungsfrist ermittelt Letzte Rechnung und Vertrag prüfen; Endtermin notieren
Neuer Vertrag mit Portierungsauftrag abgeschlossen Opt-in für Portierung im Bestellvorgang gesetzt
Alle Pflichtangaben vollständig Name, Kundennr., Rufnr., Termin, Anschrift neuer Anbieter
Kündigung und Portierungswunsch klar formuliert Wort „Portierung“ oder „Rufnummernmitnahme“ verwendet
Versand per Einschreiben vorbereitet Einlieferungsbeleg sicher aufbewahren

Fristen, Versand und rechtliche Fallstricke

Kündigungsfrist: 3 Monate – oder doch nur 1 Monat?

Vor dem Ende der vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit – meist 24 Monate – gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Versäumen Sie diese Frist, verlängert sich der Vertrag um die gesetzliche Restlaufzeit, bevor er in einen monatlich kündbaren Zustand übergeht. Nach dem 1. Dezember 2021 ist die Frist nach § 57 Abs. 1 TKG auf einen Monat verkürzt, sobald die Mindestlaufzeit abgelaufen ist. Viele Anbieter haben diese Regelung bereits in ihre AGB übernommen; ein Blick in die Vertragsunterlagen gibt Sicherheit.

Welcher Versandweg bietet den besten Schutz?

Ohne zuverlässigen Zugangsnachweis riskieren Sie im Streitfall Beweisschwierigkeiten. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Versandmethoden.

Versandart Zugangsnachweis Typische Dauer Praxisempfehlung
Einfacher Brief Kein Nachweis 1–2 Tage Nicht empfohlen
Einwurf-Einschreiben Einlieferungsbeleg + Einwurfsprotokoll 1–2 Tage Standard, gerichtssicher und kostengünstig
Einschreiben mit Rückschein zusätzlich Unterschrift des Empfängers 2–3 Tage Optional bei erwartetem Widerspruch
E-Mail / Kundenportal Nur bei ausdrücklicher AGB-Erlaubnis sofort Vorab schriftliche Zustimmung prüfen

Eine Kündigung per SMS oder Messenger ist unwirksam.

Musterformulierungen für Ihr Kündigungsschreiben

Je nach gewünschtem Ton können Sie zwischen drei geprüften Mustern wählen. Ersetzen Sie alle Platzhalter mit Ihren persönlichen Daten. Bewahren Sie einen unterschriebenen Entwurf für Ihre Unterlagen auf.

Neutrale Formulierung

Hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer [Rufnummer] fristgemäß zum [Kündigungstermin]. Gleichzeitig beauftrage ich die Portierung der Rufnummer zu meinem neuen Anbieter: [Name und vollständige Anschrift des neuen Anbieters] Bitte bestätigen Sie mir den Kündigungstermin und den voraussichtlichen Portierungstermin schriftlich.

Formal-höfliche Variante

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um die ordentliche Kündigung meines unter der Kundennummer [Kundennummer] geführten Vertrags zum [Kündigungstermin]. Es ist beabsichtigt, die Rufnummer [Rufnummer] zu meinem neuen Anbieter zu übertragen; daher bitte ich um Durchführung der Rufnummernmitnahme und um eine schriftliche Bestätigung des Kündigungs- und Portierungstermins. Der neue Anbieter lautet: [Name und Anschrift]

Bestimmte, knappe Variante

Kündigung und Portierungsauftrag Hiermit kündige ich den Vertrag mit der Nummer [Rufnummer] ordentlich zum [Kündigungstermin]. Die Rufnummer soll zum [Name und Anschrift des neuen Anbieters] portiert werden. Bitte übersenden Sie mir eine schriftliche Bestätigung beider Vorgänge.

Worauf Sie noch achten sollten: Manche neuen Anbieter stellen einen speziellen Textbaustein für den Portierungsauftrag zur Verfügung, der im Kündigungsschreiben verwendet werden muss. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen oder das Kundenportal. Vermeiden Sie ungenaue Angaben wie „Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ – ein fester Termin schafft Klarheit.

Vergleichstabelle: Kündigung mit vs. ohne Rufnummernmitnahme

Wer sich noch nicht sicher ist, ob die alte Nummer mitgenommen werden soll, findet hier eine direkte Gegenüberstellung.

Kriterium Kündigung ohne Rufnummernmitnahme Kündigung mit Rufnummernmitnahme
Ziel Beendigung des Vertragsverhältnisses Vertragsende plus Erhalt der Rufnummer beim Anbieterwechsel
Beteiligte Anbieter Nur der bisherige Anbieter Bisheriger Anbieter und neuer Anbieter, zwischen denen die Nummer übertragen wird
Form Textform ausreichend, Schriftform empfohlen Textform ausreichend, aber zusätzlicher Portierungsauftrag nötig; oft ist ein unterschriebener Auftrag vom neuen Anbieter gefordert
Fristen Nur die vertragliche Kündigungsfrist (meist 3 Monate) Kündigungsfrist plus rechtzeitiger Portierungsauftrag; beide Fristen müssen aufeinander abgestimmt sein, um eine lückenlose Erreichbarkeit zu gewährleisten
Zusätzliche Erfordernisse Keine Ausdrücklicher Portierungswunsch im Kündigungsschreiben; vorheriger Abschluss eines neuen Vertrags mit Portierungsbeauftragung
Folgen für die Rufnummer Rufnummer erlischt nach Vertragsende Rufnummer bleibt erhalten und wird beim neuen Anbieter weitergenutzt

Rechtliche Grundlagen: TKG und BGB verständlich erklärt

§46 TKG: Ihr Recht auf kostenlose Portierung

Jeder Verbraucher hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, seine Rufnummer beim Anbieterwechsel mitzunehmen. Die Portierung darf grundsätzlich nichts extra kosten – §46 Telekommunikationsgesetz (TKG) verpflichtet den abgebenden Anbieter, die Nummer ohne separates Entgelt zu übertragen. Auch die Bundesnetzagentur wacht darüber, dass dieses Recht nicht durch überhöhte Hürden ausgehebelt wird.

§57 TKG: Kündigung nach der Mindestlaufzeit

Das TKG stärkt die Verbraucherrechte zusätzlich bei der Kündigungsfrist. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – die meist 24 Monate beträgt – kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden (§ 57 Abs. 1 TKG). Diese Regelung gilt seit dem 1. Dezember 2021 und überlagert längere vertragliche Kündigungsfristen, die viele Altverträge noch vorsahen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt daneben die allgemeinen Anforderungen an Kündigungen von Dauerschuldverhältnissen, schreibt jedoch keine bestimmte Form vor. Ein einfaches schriftliches Dokument genügt.

Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Unvollständige Angaben: Fehlen Name, Kundennummer oder Rufnummer, wird Ihr Fall sofort zurückgestellt. Prüfen Sie jede Angabe doppelt anhand Ihrer letzten Rechnung.
  • Kein ausdrücklicher Portierungsauftrag: Reine Kündigungsschreiben führen zum Verlust der Nummer. Formulieren Sie immer: „Ich beauftrage die Portierung der Rufnummer zu [neuer Anbieter]“.
  • Versäumte Kündigungsfrist: Ein übersehener Termin verlängert den Vertrag automatisch. Notieren Sie sich den Stichtag und senden Sie das Schreiben mit ausreichend Vorlauf – mindestens zwei Wochen vor Fristende.
  • Vertrauen auf automatische Kündigung durch Portierung: Das ist der häufigste und teuerste Irrglaube. Die Portierung ersetzt keine Kündigung. Ohne eigene Kündigung läuft der Altvertrag weiter, auch wenn die Nummer bereits beim neuen Anbieter geschaltet ist.
  • Keine schriftliche Bestätigung verlangt: Fordern Sie beide Bestätigungen – Kündigung und Portierungstermin – schriftlich an. So haben Sie einen Beleg und können den Umschaltzeitpunkt überwachen.
  • Versand ohne Nachweis: Einfache Briefe reichen nicht aus. Nutzen Sie mindestens ein Einwurf-Einschreiben und bewahren Sie den Beleg auf.

Ein typischer Fall aus der Beratungspraxis: Herr K. schloss einen neuen Vertrag mit Portierungsauftrag ab, versäumte aber die Kündigung seines Altvertrags. Er erhielt drei Monate lang Doppelrechnungen und musste die Kosten schließlich mühsam zurückfordern. Sein Fehler: Er dachte, der alte Anbieter werde automatisch informiert.

Praktische Download-Vorlage

Damit Sie nicht bei null anfangen müssen, steht eine rechtssichere Muster-Vorlage im Word- und PDF-Format zum Download bereit. Sie enthält alle Pflichtangaben, vorbereitete Platzhalter und einen klar formulierten Portierungsauftrag. Füllen Sie das Dokument digital aus, drucken Sie es aus und senden Sie es unterschrieben ab. So sparen Sie Zeit und minimieren das Risiko von Formfehlern.

FAQ – Häufige Fragen und direkte Antworten

Wie schreibe ich eine Kündigung mit Rufnummernmitnahme?
Verfassen Sie ein formloses Schreiben mit Ihrem Namen, Anschrift, Kundennummer, Rufnummer und dem Kündigungstermin. Fügen Sie den ausdrücklichen Auftrag zur Portierung hinzu und nennen Sie den neuen Anbieter. Verwenden Sie unsere Muster und senden Sie das Schreiben per Einwurf-Einschreiben.

Wird der Handyvertrag bei Rufnummernmitnahme automatisch gekündigt?
Nein, eine Portierung beendet den Vertrag nicht. Sie müssen Ihrem alten Anbieter separat kündigen – andernfalls läuft der Vertrag weiter und Sie zahlen doppelt.

Kann man einen Telefonvertrag kündigen und die Rufnummer behalten?
Ja, unter den Voraussetzungen des §46 TKG haben Sie ein Recht darauf. Verbinden Sie die Kündigung mit einem Portierungsauftrag und stellen Sie parallel den Antrag beim neuen Anbieter. Fehlt einer der Schritte, erlischt die Nummer.

Wie kann ich meinen Handyvertrag kündigen und die Nummer mitnehmen?
Schließen Sie zunächst den neuen Vertrag mit Portierungsbeauftragung ab. Danach kündigen Sie den Altvertrag mit einem Schreiben, das den Kündigungstermin und den Portierungswunsch enthält. Stimmen Sie beide Termine so ab, dass keine Lücke entsteht.

Was kostet die Rufnummernmitnahme?
Der Portierungsvorgang selbst ist für Sie kostenlos; der alte Anbieter darf nach §46 TKG kein Entgelt verlangen. Lediglich der neue Anbieter kann eine Anschlussgebühr erheben – vergleichen Sie die Tarife vorab.

Wie lange dauert die Portierung der Rufnummer?
Die reine technische Umschaltung dauert meist 1 bis 3 Kalendertage. Da jedoch Kündigungstermin und Portierungstag aufeinander abgestimmt werden müssen, kann sich der Prozess über mehrere Wochen erstrecken. Setzen Sie den Kündigungstermin so, dass der Altvertrag nicht vor der Portierung endet.

Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Portierungsauftrag?
Die Kündigung beendet Ihr Vertragsverhältnis mit dem bisherigen Anbieter. Der Portierungsauftrag weist den neuen Anbieter an, Ihre Nummer zu übernehmen. Beides sind getrennte Rechtshandlungen, die Sie zusammen erklären müssen.

Muss ich meinen alten Vertrag kündigen, wenn ich zu einem neuen Anbieter wechsle?
Ja, in jedem Fall. Ein Anbieterwechsel allein ersetzt keine Kündigung. Manche Anbieter bieten einen Kündigungsservice an – lassen Sie sich das schriftlich bestätigen, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Andernfalls drohen Doppelkosten.

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Gesetze unterscheiden sich je nach Ort und ändern sich — lassen Sie sich für Ihre Situation von einer zugelassenen Fachperson beraten.

Ähnliche Ratgeber

Alle Ratgeber