Mietvertrag übernehmen Todesfall Vorlage: Übernahmeerklärung nach Todesfall – Anleitung 2026
Mietvertrag nach Todesfall übernehmen: kostenlose Vorlage (PDF) & Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Pflichtangaben, Fristen, Beispielformulierungen und häufigen Fehlern. Eintrittsrecht nach §§ 563, 564 BGB.

Wenn ein Mieter verstirbt, steht die Familie vor einer drängenden Frage: Darf man den Mietvertrag weiterführen? Die gesuchte „mietvertrag übernehmen todesfall vorlage“ ist dabei eine schriftliche Erklärung, mit der sich eintrittsberechtigte Personen beim Vermieter melden. Sie sichert den nahtlosen Übergang des Mietverhältnisses, ohne dass ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss. In diesem Ratgeber finden Sie alle Voraussetzungen, eine ausfüllbare Mustervorlage und praktische Entscheidungshilfen – verständlich, rechtlich fundiert und sofort anwendbar.
Was ist eine Mietvertragsübernahmeerklärung im Todesfall?
Eine Mietvertragsübernahmeerklärung ist ein formloses, aber schriftlich dringend empfohlenes Schreiben. Damit teilt eine nahestehende Person dem Vermieter mit, dass sie kraft Gesetzes in den bestehenden Mietvertrag eintritt. Anders als eine Kündigung oder ein neuer Vertragsschluss bleibt der ursprüngliche Vertrag mit allen Konditionen unverändert bestehen – nur die Mieterseite wechselt.
Gesetzliche Basis: § 563 BGB
Das Bürgerliche Gesetzbuch räumt Personen, die mit dem verstorbenen Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, ein automatisches Eintrittsrecht ein. Der Vermieter muss diesen Schritt hinnehmen; eine Zustimmung ist nicht erforderlich, solange die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind. Das unterscheidet die Übernahmeerklärung von einer bloßen Mitteilung über den Todesfall.
Wer ist eintrittsberechtigt?
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, unabhängig von der Dauer der Ehe oder Partnerschaft.
- Im Haushalt lebende Kinder, auch volljährige, sofern sie ihren Lebensmittelpunkt in der Wohnung hatten.
- Weitere Angehörige, wie Eltern oder Geschwister, falls sie nachweislich einen gemeinsamen Haushalt mit dem Verstorbenen geführt haben.
Die bloße Stellung als Erbe reicht nicht aus. Entscheidend ist allein die tatsächliche Wohngemeinschaft – eine Erbengemeinschaft hat kein Eintrittsrecht nach § 563 BGB, sie kann den Vertrag nur kündigen.
Wann kann ein Mietvertrag nach einem Todesfall übernommen werden?
Das Eintrittsrecht setzt in jedem Fall einen dauerhaften gemeinsamen Haushalt voraus. Das bedeutet:
- Der Übernehmende muss bis zum Tod des Mieters dort gewohnt haben.
- Er muss dort seinen Lebensmittelpunkt gehabt haben (Meldeadresse allein genügt nicht).
- Bloße Besuche oder ein gelegentliches Übernachten begründen keinen Haushalt.
Szenario: Wenn die volljährige Tochter vor einem Jahr aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, kann sie den Mietvertrag der verstorbenen Mutter nicht übernehmen – selbst wenn sie als Erbin eingesetzt ist. Lebte sie hingegen durchgehend im Haushalt der Mutter, ist die Übernahme möglich.
Häufiger Fehler: Erben, die nie in der Wohnung gelebt haben, versuchen eine Übernahmeerklärung abzugeben. Das lehnen Vermieter zu Recht ab. In diesem Fall bleibt nur die Kündigung mit gesetzlicher Frist.
Die Erklärung muss unverzüglich nach Kenntnis vom Tod beim Vermieter eingehen. Eine schuldhafte Verzögerung kann das Recht verwirken. Innerhalb von spätestens einem Monat sollte sie zugestellt sein; eine starre Ausschlussfrist gibt es nicht, aber je länger man wartet, desto riskanter wird die Position.
Vergleichstabelle: Übernahmeerklärung vs. Sonderkündigung vs. Mitteilung
| Dokument | Rechtsgrundlage | Zweck | Form & Zugang | Frist | Vorlagentyp |
|---|---|---|---|---|---|
| Mietvertragsübernahmeerklärung | § 563 BGB | Eintritt in den bestehenden Vertrag | Schriftform empfohlen, eigenhändige Unterschrift; Einwurf-Einschreiben | Unverzüglich, Richtwert 1 Monat nach Kenntnis | Übernahmevorlage ansehen |
| Sonderkündigung im Todesfall | § 564 BGB | Beendigung des Mietverhältnisses | Schriftform, eigenhändige Unterschrift; Einwurf-Einschreiben | 1 Monat ab Kenntnis, Kündigungsfrist 3 Monate | Kündigungsvorlage ansehen |
| Todesfallmitteilung | Keine gesetzliche Pflicht, aber verkehrsüblich | Benachrichtigung des Vermieters | Formlos, schriftlich empfohlen | Sofort nach Kenntnis | Mitteilungsvorlage ansehen |
Die verlinkten Vorlagen decken die jeweiligen formalen Anforderungen ab und können direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.
Welche Pflichtangaben muss die Übernahmeerklärung enthalten?
Ein gesetzliches Formerfordernis besteht nicht, aber die Schriftform ist aus Beweisgründen unverzichtbar. Eine lückenlose Erklärung vermeidet Rückfragen und schafft Rechtssicherheit.
Diese Angaben gehören hinein
- Verstorbener Mieter: vollständiger Name, letzte Anschrift und Sterbedatum.
- Eintretende Person: Name, Anschrift, Geburtsdatum (zur eindeutigen Identifikation).
- Vermieterangaben: Name und Anschrift exakt wie im Mietvertrag.
- Mietobjekt: Straße, Hausnummer, Stockwerk und ggf. Wohnungsnummer – identisch mit der Bezeichnung im Vertrag.
- Eintrittsgrundlage: Ausdrückliche Erklärung, dass ein gemeinsamer Haushalt geführt wurde und auf welches Verhältnis („als Ehegatte“, „als im Haushalt lebendes Kind“) sich die Berechtigung stützt. Ein Hinweis auf § 563 BGB gehört in den Text.
- Bitte um Bestätigung: Optional, aber ratsam für die eigene Absicherung.
- Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift – ohne sie ist das Schreiben rechtlich nicht belastbar.
Warum die Schriftform wichtig ist
Mündliche Erklärungen lassen sich im Streitfall kaum beweisen. Der Vermieter könnte später behaupten, nichts von der Übernahme gewusst zu haben. Ein unterzeichnetes Schreiben per Einwurf-Einschreiben dokumentiert den Zugang und hält alle Beteiligten fest.
Übernahmeerklärung verfassen – Schritt für Schritt
Vorbereitung: Unterlagen parat halten
- Vermieteradresse ermitteln – dem Mietvertrag oder den letzten Kontoauszügen der Mietzahlungen entnehmen.
- Eigene Absenderdaten vollständig angeben – selbst wenn die Wohnung identisch ist. Bitte links oben oder rechts oben positionieren.
- Mietobjekt exakt benennen – Fehler in der Wohnungsbezeichnung führen zu Verzögerungen.
Eintrittserklärung formulieren
- Todesfall und Ihr Verhältnis zum Verstorbenen nennen: Im ersten Absatz Sterbedatum und Namen des Mieters sowie Ihre Rolle (Ehegatte, Kind etc.) mitteilen.
- Den gemeinsamen Haushalt beschreiben: Klarmachen, dass Sie bis zuletzt dort gelebt haben und weiterhin wohnen. Das ist der entscheidende Punkt.
- Ausdrücklichen Eintritt erklären: Formulierung wie: „Hiermit trete ich gemäß § 563 BGB in das bestehende Mietverhältnis ein und führe es zu unveränderten Bedingungen fort.“ So ist der Wille eindeutig.
- Optional Bestätigung erbitten: Ein Satz wie „Ich bitte um eine kurze schriftliche Bestätigung der Vertragsfortführung“ sichert Sie zusätzlich ab.
Versand und Nachweis
- Datum und eigenhändige Unterschrift nicht vergessen.
- Per Einwurf-Einschreiben versenden – so wird der Zugang beim Vermieter dokumentiert. Einlieferungsbeleg und Kopie des Schreibens aufbewahren.
Beispielformulierungen für jede Situation
Formal-sachliches Muster
Sehr geehrte/r [Name Vermieter], hiermit teile ich Ihnen mit, dass [Name des verstorbenen Mieters] am [Datum] verstorben ist. Ich bin [Ehegatte / Lebenspartner / im Haushalt lebendes Kind] des Verstorbenen und habe mit ihm bis zuletzt in der Wohnung [Anschrift] einen gemeinsamen Haushalt geführt. Auf Grundlage von § 563 BGB trete ich in den bestehenden Mietvertrag ein und führe ihn zu unveränderten Bedingungen fort. Bitte bestätigen Sie mir die Vertragsfortführung schriftlich. Mit freundlichen Grüßen …
Bestimmtes Muster bei erwartetem Widerstand
Sehr geehrte/r [Name Vermieter], mit Bedauern informiere ich Sie über den Tod von [Name], meinem [Ehegatten / Lebenspartner / Vater / Mutter], am [Datum]. Ich habe mit [ihm/ihr] ständig in der Wohnung [Anschrift] zusammengelebt und führe den Haushalt dort fort. Gemäß § 563 BGB übe ich mein gesetzliches Eintrittsrecht aus und trete mit sofortiger Wirkung in das bestehende Mietverhältnis ein. Der Vertrag wird unverändert fortgeführt; ein Widerspruchsrecht steht Ihnen nicht zu. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung an oben genannte Adresse. Mit freundlichen Grüßen …
Konziliantes Muster bei gutem Kontakt
Sehr geehrte/r [Name Vermieter], leider muss ich Ihnen mitteilen, dass [Name] am [Datum] verstorben ist. Als [Ehegatte / Lebenspartner / im Haushalt lebendes Kind] möchte ich die Wohnung in [Anschrift] weiter nutzen und den Haushalt unverändert fortführen. Ich bitte Sie daher, den Mietvertrag gemäß § 563 BGB mit mir fortzusetzen – selbstverständlich zu den bisherigen Konditionen. Über eine kurze schriftliche Bestätigung würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen …
Frist und Versand: Warum ein einfacher Brief nicht ausreicht
Die Monatsfrist richtig berechnen
Die Eintrittserklärung muss unverzüglich nach Kenntnis des Todesfalls zugehen. Als praktische Richtschnur gilt ein Zeitfenster von maximal einem Monat. Je früher Sie handeln, desto sicherer ist Ihre Position. Eine starre Ausschlussfrist existiert zwar nicht, aber verspätete Mitteilungen können dazu führen, dass der Vermieter das Eintrittsrecht in Frage stellt – im Extremfall sogar Schadensersatz fordert.
Expertentipp: Die Frist beginnt mit sicherer Kenntnis vom Tod, nicht erst mit der Testamentseröffnung. Wer informiert ist, sollte sofort tätig werden.
Zugang nachweisen mit Einwurf-Einschreiben
Ein gewöhnlicher Brief oder eine E-Mail können den Zugang nicht beweisen. Das Einwurf-Einschreiben hingegen dokumentiert, dass das Schreiben in den Machtbereich des Vermieters gelangt ist – das ist vor Gericht entscheidend. Notieren Sie die Sendungsnummer und bewahren Sie eine Kopie des gesamten Schreibens samt Einlieferungsbeleg auf.
Praktischer Zeitstrahl
| Phase | Handlung | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Kenntnisnahme | Tod wird bekannt | Tag 0 |
| Schnellstmöglich | Übernahmeerklärung versenden | Innerhalb weniger Tage |
| Äußerste Grenze | Zugang muss spätestens erfolgt sein | 1 Monat nach Kenntnis |
| Nach Versand | Bestätigung des Vermieters abwarten | – |
Auch die Sonderkündigung nach § 564 BGB unterliegt einer strikten Monatsfrist ab Kenntnis; auch sie sollte per Einwurf-Einschreiben versandt werden.
Häufige Fehler – und wie sie sich vermeiden lassen
| Fehler | Mögliche Konsequenz | So vermeiden Sie ihn |
|---|---|---|
| Fehlender Hinweis auf den gemeinsamen Haushalt | Vermieter lehnt Übernahme ab | Ausdrücklich „gemeinsamer Haushalt“ benennen und Verhältnis angeben |
| Unverzügliche Mitteilung versäumen | Eintrittsrecht kann verwirkt werden, ggf. Schadensersatz | Sofort nach Kenntnis handeln, nicht Wochen warten |
| Kein Zugangsnachweis (normaler Brief / E‑Mail) | Im Streitfall kein Beweis des Zugangs | Immer Einwurf-Einschreiben nutzen |
| Abweichende Adressdaten | Verzögerungen, Missverständnisse | Mietvertrag exakt abgleichen |
| Verwechslung Erbe / Eintrittsberechtigter | Ablehnung, unnötige Kündigung | Prüfen, ob tatsächlich Zusammenleben bestand |
| Mündliche Erklärung | Rechtlich kaum belastbar, späterer Streit | Immer schriftlich verfassen und unterschreiben |
Extra-Tipp: Falls der Vermieter nicht reagiert, nach etwa zwei Wochen telefonisch oder schriftlich nachfragen. Die bloße Erklärung ist jedoch wirksam, sobald sie zugegangen ist – die Bestätigung ist nur eine Absicherung.
Sonderkündigungsrecht nach § 564 BGB: Wenn Sie nicht übernehmen möchten
Nicht jeder Eintrittsberechtigte will oder kann den Vertrag fortführen. Das Gesetz eröffnet deshalb eine Ausweichoption: das Sonderkündigungsrecht.
Frist und Form der Sonderkündigung
- Erklärung: schriftlich, mit eigenhändiger Unterschrift, unter Berufung auf § 564 BGB.
- Frist: Innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Todes muss die Kündigung beim Vermieter eingehen.
- Kündigungsfrist: drei Monate, gerechnet ab Zugang der Kündigung.
- Zugangsnachweis: wiederum per Einwurf-Einschreiben.
Wer nicht kündigt und auch nicht eintritt, bleibt für die Mietzahlungen verantwortlich, sofern das Mietverhältnis weiter besteht. Handeln Sie daher rechtzeitig.
Was besagen die §§ 563 und 564 BGB genau? – einfach erklärt
Eintrittsrecht bei Tod des Mieters (§ 563 BGB)
Das Gesetz bestimmt, dass die Personen, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis eintreten. Das bedeutet: Der Vermieter muss den Eintritt hinnehmen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Es wird kein neuer Vertrag geschlossen; sämtliche Pflichten und Rechte (auch die Mietkaution) gehen auf den Eintretenden über. Sind mehrere Personen eintrittsberechtigt, treten sie gemeinsam ein und haften als Gesamtschuldner.
Praktische Nuance: Der Eintretende kann innerhalb einer Überlegungsfrist von einem Monat ablehnen und stattdessen die Sonderkündigung aussprechen – ansonsten wird die Erklärung verbindlich.
Außerordentliche Kündigung (§ 564 BGB)
Das Gesetz erlaubt den eintrittsberechtigten Personen, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen. Das schützt Hinterbliebene davor, in einen ungewollten Mietvertrag gezwungen zu werden. Die Frist von drei Monaten entspricht der regulären Kündigungsfrist bei Wohnraummiete, verkürzt aber die sonst oft längere Bindung.
Wichtig: Anders als bei der normalen Kündigung müssen Sie hier keinen Grund angeben. Die Ausübung des Sonderkündigungsrechts ist auch dann möglich, wenn Sie zunächst die Übernahme erklärt haben – jedoch nur innerhalb der Monatsfrist.
Muster einer ausgefüllten Übernahmeerklärung (mit Anmerkungen)
Im Folgenden sehen Sie eine beispielhafte, vollständig ausgefüllte Erklärung. Sie führt Kommentarfelder auf, die die wesentlichen Stellen markieren:
- Briefkopf mit Vermieter- und Absenderadresse
- Betreffzeile mit Bezug zu § 563 BGB und Wohnungsangabe
- Eingangsabsatz mit Sterbedatum und Namensnennung
- Begründung des gemeinsamen Haushalts und des Eintrittsgrunds
- Ausdrückliche Eintrittserklärung und Bitte um Bestätigung
- Ort, Datum, Unterschrift
(Platzhalter für das Muster; die konkrete Datei finden Sie in der Vorlage zum Download.)
Schnell-Check: Übernahme oder Sonderkündigung?
Nutzen Sie diese Entscheidungshilfe, um die richtige Erklärung zu wählen:
| Ihre Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Sie wollen in der Wohnung bleiben und haben mit dem Verstorbenen zusammengelebt (Ehegatte, Lebenspartner, Kind etc.) | Mietvertragsübernahmeerklärung nach § 563 BGB abgeben |
| Sie wollen nicht in der Wohnung bleiben, sind aber eintrittsberechtigt | Sonderkündigung nach § 564 BGB erklären |
| Sie sind Erbe, haben aber nicht im Haushalt gelebt | Kein Eintrittsrecht – Mietvertrag ordentlich kündigen |
Die Kündigung durch Erben unterliegt der normalen gesetzlichen Frist von drei Monaten. Eine Übernahmeerklärung ist in diesem Fall wirkungslos.
Vorlage zum Download: Mietvertragsübernahmeerklärung (PDF & Word)
Eine ausfüllbare Mustervorlage (einschließlich der kommentierten Variante) steht Ihnen hier zum kostenlosen Download bereit:
Zur Mietvertragsübernahmeerklärung (PDF/Word)
Die mit der „mietvertrag übernehmen todesfall vorlage“ erstellte Erklärung lässt sich digital ausfüllen, ausdrucken und nach Unterschrift per Einschreiben versenden.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann der Mietvertrag der verstorbenen Mutter übernommen werden?
Ja, sofern Sie mit Ihrer Mutter bis zuletzt in einer dauerhaften Haushaltsgemeinschaft gelebt haben. Teilen Sie das dem Vermieter unverzüglich mit und berufen Sie sich auf § 563 BGB. Die alleinige Stellung als Kind oder Erbe reicht nicht; der gemeinsame Lebensmittelpunkt muss nachweisbar sein.
Kann man einen bestehenden Mietvertrag überhaupt übernehmen?
Ja, das Gesetz (§ 563 BGB) sieht genau das vor. Nahe Angehörige, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, treten automatisch an dessen Stelle. Eine Zustimmung des Vermieters ist dafür nicht nötig.
Kann ein Sohn den Mietvertrag übernehmen?
Ein Sohn kann eintreten, wenn er bis zum Tod des Mieters ständig in der Wohnung gewohnt und den Haushalt geteilt hat. Ist er vorher ausgezogen, besteht kein Eintrittsrecht – dann muss er als Erbe kündigen.
Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn der Vermieter stirbt?
Der Mietvertrag bleibt unverändert bestehen. Die Erben des Vermieters übernehmen dessen Stellung kraft Gesetzes. Als Mieter müssen Sie nichts unternehmen; die Mietzahlungen entrichten Sie weiter an die Erben, bis eine neue Kontoverbindung mitgeteilt wird.
Welche Fristen gelten bei der Mietvertragsübernahme nach einem Todesfall?
Die Übernahmeerklärung muss unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, beim Vermieter eingehen. Als Orientierung sollten Sie die Erklärung innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes absenden. Verspätungen können das Eintrittsrecht gefährden.
Muss ein Erbe den Mietvertrag kündigen oder kann er ihn übernehmen?
Ein Erbe, der nicht im Haushalt des Verstorbenen gelebt hat, kann den Mietvertrag nicht übernehmen. Er muss das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Frist kündigen, um die Nachlassverbindlichkeiten zu beenden. Die Erbenstellung allein verleiht kein Eintrittsrecht.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Tod des Mieters?
Ja, § 564 BGB gewährt allen Eintrittsberechtigten ein Sonderkündigungsrecht. Damit können Sie innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod mit einer Frist von drei Monaten kündigen, falls Sie die Wohnung nicht weiternutzen möchten.
Wie informiere ich den Vermieter über den Todesfall?
Am besten mit einem förmlichen Schreiben, das Datum, Angaben zum Verstorbenen und zur Wohnung enthält. Wenn Sie eintreten möchten, verbinden Sie die Mitteilung gleich mit der Übernahmeerklärung. Versenden Sie das Schreiben per Einwurf-Einschreiben.
Was geschieht, wenn die Übernahmeerklärung zu spät abgesendet wird?
Wird die unverzügliche Mitteilung schuldhaft versäumt, riskieren Sie den Verlust des Eintrittsrechts. Der Vermieter kann unter Umständen Schadensersatz verlangen, etwa wenn ihm durch die Verzögerung Kosten entstehen. Ein späteres Eintreten ist dann oft nicht mehr möglich.
Kann der Vermieter die Übernahme ablehnen?
In der Regel nein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – also Sie als Ehegatte, Lebenspartner oder zusammenlebendes Kind in der Wohnung wohnen. Eine Ablehnung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, etwa wenn offensichtlich ist, dass Sie die künftigen Mietzahlungen nicht erbringen können (wirtschaftliche Unzumutbarkeit).
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Gesetze unterscheiden sich je nach Ort und ändern sich — lassen Sie sich für Ihre Situation von einer zugelassenen Fachperson beraten.


